Graffiti auf Hauswänden, Garagentoren oder Gartenmauern sind selten künstlerisch wertvoll und schön anzusehen. Meistens kommen sie nachts: illegale Sprayer, die sich ungefragt verewigen.
Grundsätzlich gilt: Wer eine Fassade oder eine Mauer mit Graffiti besprayt, begeht in der Regel eine Sachbeschädigung, die straf- wie auch zivilrechtlich verfolgt werden kann. Gemäß den Paragraphen 303 bis 305 a Strafgesetzbuch (StGB) ist es illegal, ohne Einverständnis des Eigentümers dessen Eigentum zu besprayen. Im Normalfall ist das Sachbeschädigung. Erwirkt der Geschädigte vor einem Amtsgericht einen Schuldtitel, muss der ermittelte Sprayer für den Schaden aufkommen.
Mehrfach schon betraf das auch uns. Erst jetzt gerade waren wir wieder gezwungen mehrer Stunden mit der Reinigung von unseren Hinweisschildern zuzubringen. Das ist wertvolle Lebenszeit die uns gestohlen wird. Für sachdienliche Hinweise zur Rechenschaftziehung für die „tätigen Künstler“ steht unsere Mailadresse gern zur Verfügung.